Die B.V. (Besloten Vennootschap)

Es ist eine in den Niederlanden weit verbreitete Rechtsform, die der deutschen GmbH sehr ähnlich ist. Sie bietet eine haftungsbeschränkte Struktur, die vor allem bei kleinen bis mittelgroßen Unternehmen beliebt ist.

Das Konzept der B.V. basiert darauf, dass die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt ist. Das bedeutet, dass persönliche Vermögenswerte der Gesellschafter im Falle von Verbindlichkeiten oder Konkurs des Unternehmens nicht angetastet werden können.

Eines der Hauptmerkmale einer B.V. ist, dass sie kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital mehr erfordert. Bis Oktober 2012 musste eine B.V. ein Mindestkapital von 18.000 Euro aufweisen, diese Anforderung wurde jedoch abgeschafft, um die Gründung von Unternehmen zu erleichtern und die Wirtschaft zu fördern.

Die Gründung einer B.V. erfordert die Aufstellung eines Gesellschaftsvertrages (Statuten), der notariell beurkundet werden muss. Dieser Vertrag definiert die Struktur der Gesellschaft, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und die Regeln zur Führung der Geschäfte.

Die B.V. muss im Handelsregister eingetragen werden. Die Geschäftsführung obliegt einem oder mehreren Direktoren, die von den Gesellschaftern ernannt werden können. Diese Direktoren sind für die tägliche Leitung und die Vertretung der Gesellschaft verantwortlich.

Ähnlich wie bei der GmbH müssen auch bei der B.V. jährlich finanzielle Berichte erstellt und eingereicht werden, um Transparenz zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

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