Die UG (Unternehmergesellschaft)

Es ist eine Rechtsform in Deutschland, die oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet wird. Sie wurde als kostengünstige Alternative zur GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) eingeführt, um es Gründern zu ermöglichen, mit weniger Kapital eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen.

Die UG kann mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden, im Gegensatz zur GmbH, die ein Mindestkapital von 25.000 Euro erfordert. Dies macht die UG besonders attraktiv für Start-ups und kleine Unternehmen. Allerdings sind UGs verpflichtet, 25% ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzuzahlen, bis das Kapital der Rücklage die 25.000 Euro erreicht und die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden kann.

Die Haftung der Gesellschafter einer UG ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was bedeutet, dass persönliche Vermögenswerte der Gesellschafter im Falle von Schulden oder Konkurs des Unternehmens geschützt sind. Die UG muss im Handelsregister eingetragen werden und ist zur Führung von Geschäftsbüchern verpflichtet.